Märklin 24611 – C-Gleis Weiche links, mit Handschalthebel
C-Gleis Weiche links, mit Handschalthebel für den gezielten Ausbau einer Märklin-C-Gleis-Anlage. Dieses sehr gut erhaltene Exemplar beziehungsweise Set ist mit seinen Maßen, Nachrüstmöglichkeiten und Werkstattangaben vollständig eingeordnet.
Art.-Nr. 104835Hersteller-Nr. 24611
Hinweis zur Abbildung: Bei Gebrauchtware zeigen die Fotos das tatsächlich angebotene Exemplar und gehören zur Zustandsbeschreibung.
Für Anlage, Sammlung und eine sichere Auswahl
Der Artikel ist für eine passend geplante Märklin-C-Gleis-Anlage vorgesehen. Prüfe vor dem Einbau Geometrie, Anschlussmaße und die genannten Nachrüstkomponenten; so können Einsteiger sicher planen und erfahrene Modellbahner den Gleisplan gezielt erweitern.
Produktspezifikationen und Werkstattangaben
Identifikation
HerstellerMärklin
Hersteller-Artikelnummer24611
Shop-Artikelnummer104835
ProduktartWeiche
KategorieMärklin C-Gleis
Modell und Einordnung
ModellbeschreibungC-Gleis Weiche links, mit Handschalthebel
SpurweiteH0
StromsystemWechselstrom
Technik und Ausstattung
GleisgeometrieHandweiche links, Länge 188,3 mm, R2 = 437,5 mm, 24,3°
DecoderElektroantrieb 74491, Digital-Decoder 74461 und Weichenlaternen 74470 nachrüstbar
Werkstattprüfung und konkrete Feststellungen
UnterlagenAnleitung fehlt
VerpackungOhne Originalverpackung
AusbauzustandAus Anlagenrückbau, ohne Schwellenabbrüche
Zustandsnote2 · Sehr gut · Wenige bis kaum sichtbare Gebrauchsspuren.
FunktionsprüfungAuf Funktion geprüft laut vorhandener Werkstattangabe.
OriginalverpackungNein
Lieferumfang
- Das auf den Produktfotos gezeigte Exemplar einschließlich der in den Werkstattangaben ausdrücklich genannten Bestandteile.
Bitte beachte: Modellbauartikel, kein Spielzeug. Abgebildete Gleise, Fahrzeuge, Gebäude, Figuren, Werkzeuge und weitere Dekoration gehören nur zum Lieferumfang, wenn sie ausdrücklich genannt sind. Bei Gebrauchtware sind die Fotos und die Werkstattangaben zum konkreten Exemplar maßgeblich. Dieser Artikel unterliegt der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG; die Umsatzsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen. Es gilt die gesetzliche Gewährleistung.